Für die Untere Naturschutzbehörde haben die ALNUS-Mitglieder Daniel Meisel und Heiko Schuhmacher in den Jahren 1999 und 2000 jeweils ein sogenanntes Wiesenbrütergutachten erstellt. Grundlage dafür ist das Kulturlandschaftsprogramm des Landes Brandenburg, das wiesenbrütende Vogelarten wie Uferschnepfe, Kiebitz, Rotschenkel, Bekassine u.a.fördert . Dies soll durch den Schutz ihrer Lebensräume geschehen, z.B. durch späte Mahdtermine auf Grünlandflächen. Geförderte Flächen werden zu einem späteren Zeitpunkt gemäht, wobei je nach Termin (15.06., 30.06. oder 15.07.) der Verzicht auf eine frühe Mahd mit 100 DM, 200 DM oder 300 DM pro Hektar ausgeglichen wird.
Um Brutvorkommen der oben genannten Vogelarten auf den Flächen nachzuweisen, wurden diese im Zeitraum März bis Juni sechs- bis siebenmal begangen. Als Brutvögel gewertet wurden die Individuen, die mit revieranzeigendem Verhalten (Balzflüge /-rufe, Balzverhalten) beobachtet werden konnten.